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BEG 2023 – Bei Heizungstausch eine mobile Heizung mieten und bis zu 40% Förderung erhalten

BEG 2023: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert effiziente Heizsysteme bei Heizungstausch jetzt inklusive Überbrückungssystemen zum Mieten mit bis zu 40%

Mobile Elektroheizzentrale zur Überbrückung im Keller eines Einfamilienhauses

Mobile Heizzentrale zur Überbrückung eines Heizungsausfalls im Mehrfamilien-Haus

Die alte, in die Jahre gekommene Heizung soll durch ein effizienteres Heizsystem ausgetauscht werden. Hausbesitzer können hierbei von staatlichen Förderpaketen profitieren, um die Anschaffungskosten zu senken. Die BEG, die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude, umfasst die Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Seit 01.01.2023 gelten die neuen BEG-Förderrichtlinien, die eine Förderung des Heizungstauschs von bis zu 40% vorsehen und erstmalig auch explizit die Kosten einer provisorischen Heizung als förderfähig definieren.

BAFA-Förderung für Heizungstausch
Zusammen mit dem Heizungsbauer kann die passende Lösung für das betroffene Gebäude und das entsprechende Förderpaket gefunden werden. Hierbei sind sowohl für den Heizungstausch (10% Bonus) als auch für die moderne Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, Zuschüsse der BAFA zwischen 10 und 30 % möglich. Insgesamt können die Zuschüsse höchstens 40% betragen. Wichtig ist hierbei, sich im Vorfeld ausführlich über die Förderbedingungen zu informieren. Folgendes gilt es zu beachten:
-    Die Fördermittel müssen zwingend vor der Auftragsvergabe online beim BAFA beantragt werden.
-    Die Förderung der Mietlösung ist maximal für 1 Jahr bis zur Inbetriebnahme der geförderten Heizanlage möglich.
-    Das Gebäude, in dem sich die zu sanierende Heizungsanlage befindet, muss mindestens 5 Jahre alt sein (es gilt das Datum auf dem Bauantrag/ der Bauanzeige).
-    Die förderfähige Anlage muss innerhalb des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen werden.

Kosten für Überbrückungslösung sind förderfähig 
Doch was, wenn die Heizung plötzlich ausfällt? Hier verschafft eine mobile Heizlösung die notwendige Zeit, sich zu informieren, einen Heizungsbauer zu finden, Angebote einzuholen und die Installationsarbeiten durchzuführen. Der Gesetzgeber hat mit der neuen Sanierungsförderung die Möglichkeit geschaffen, dass Heizungsfachbetriebe ihren Kunden die optimale Förderung im Falle einer Heizungssanierung anbieten können, ohne den bisher üblichen Zeitdruck zu haben.
Ab sofort gehört das Anmieten einer mobilen Heizzentrale zur Überbrückung eines Heizungsdefekts mit zu den förderfähigen Maßnahmen. (Siehe Infoblatt BEG; Version 7, Punkt 4.14.) Die mobile Heizzentrale kann mit allen – auch fossilen Energieträgern- betrieben werden.

Folgende provisorische Übergangsheizungen können laut BEG gefördert werden:
-    Eine provisorische Wärmepumpenlösung
-    Eine provisorische Stromdirektheizung
-    Provisorische Heiztechnik auf Basis von gasförmigen, flüssigen oder festen Energieträgern (auch fossil)
-    Eine provisorische Versorgung durch netzgebundene oder mobile Wärmelieferung (z.B. durch einen mobilen Wärmespeicher)

Zu beachten ist, dass der Abbau der provisorischen Heiztechnik unmittelbar nach der Inbetriebnahme des neuen Heizungssystems erfolgen muss. Geeignet sind hierfür vor allem die mobilen Elektroheizzentralen oder Heizzentralen von Hotmobil, je nach Größe des Gebäudes und der Gegebenheiten vor Ort.

So kann die Förderung beantragt werden
Für die Beantragung der Förderung sind folgende Schritte erforderlich:
-    Einholen mehrerer Angebote von Heizungsfachbetrieben. 
-    Es ist wichtig, mit der Auftragsvergabe warten – vorzeitig erteilte Aufträge gelten als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und können eine Förderung verhindern
-    Erst nach dem Lesen des Merkblattes zur Antragsstellung den Online-Antrag stellen und auf die Bestätigungsmail mit dem Aktivierungslink für das BAFA-Portal warten, um den Zugang zu aktivieren
-    Nach dem positiven Prüfbescheid des BAFA (kommt per Post), folgt der Zuwendungsbescheid. Jetzt kann der Auftrag zum Heizungstauch vergeben werden.
-    Nach Abschluss der Maßnahme wird der Online-Verwendungsnachweis sowie alle anderen erforderlichen Nachweise auf das BAFA-Portal hochgeladen. Wenn ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) involviert ist, kann dieser mit der Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) beauftragt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die TPN-ID zur Verfügung steht, denn diese wird im Online-Verwendungsnachweis abgefragt.
-    Das BAFA überprüft die Nachweise und versendet nach Abschluss des Prüf- und Genehmigungsverfahrens postalisch den Festsetzungsbescheid. 

Weitere Fördermöglichkeiten 
War es bisher möglich, in Form einer KfW-Förderung einen staatlichen Tilgungszuschuss zu erhalten, so entfällt diese Möglichkeit in der neuen Fassung bei einem Heizungstausch.
Stattdessen gibt es noch immer die Möglichkeit, Steuervorteile durch eine Bausanierung zu erlangen. Selbst bei einer bereits laufenden Sanierung, können diese – anders als die BAFA-Förderung – noch geltend gemacht werden. Es gibt einen 20%igen Steuerbonus (auf 40.000 € begrenzt), absetzbar über 3 Jahre. Im ersten und zweiten Jahr wird die Steuerlast um jeweils 7% (maximal 14.000 €), im dritten Jahr nach Abschluss der Arbeiten, um 6% (maximal 12.000 €) gesenkt. 
Voraussetzungen dafür diese Steuervorteile beanspruchen zu können sind:
1)    Das Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt.
2)    Das Gebäude wird selbst genutzt wird.
3)    Die anfallenden Arbeiten werden von einer Fachfirma durchgeführt.

Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Um die Steuervorteile nutzen zu können, muss lediglich die Steuererklärung zusammen mit der ausgefüllten „Anlage Energische Maßnahmen“ für alle drei Jahre abgegeben werden. Die Steuerschuld wird um den geltend gemachten Betrag direkt gemindert.

Diese Förderung ist einmal möglich und eine Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. über das BAFA) ist ausgeschlossen.

HOTMOBIL-Flyer Förderung

 

Weiterführende Infos:

BaFa-Infoblatt: BEG für die förderfähigen Maßnahmen
Heizungsüberbrückung mit mobiler Heizzentrale  online 
BMF: Bausanierung Steuervorteile beim Finanzamt